Trauung
Die Kirchengemeinde freut sich, wenn sich Mitglieder im Falle der Eheschließung auch kirchlich trauen lassen. Sie sagen dabei noch einmal vor versammelter Gemeinde "Ja" zueinander, hören auf die christliche Verkündigung und lassen für sich beten und sich segnen. Die Kirchenmitgliedschaft ist nicht zwingend Bedingung. Ist ein Ehepartner aus der Kirche ausgetreten, könnte ein Wiedereintritt erwogen werden, bei dem an die Taufe angeknüpft wird. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass beide Personen Trauung und christlichem Eheverständnis (Ein-Ehe und Anlage auf Lebenszeit) zustimmen.