Informationen zur kirchlichen Bestattung
Das christliche Begräbnis
Mitglieder der christlichen Gemeinde haben Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis, auch wenn Hinterbliebene selber keiner Kirche angehören.
Die kirchliche Abschiedsfeier ist ein öffentlicher Gottesdienst. Jeder darf daran teilnehmen. Ein Abschiednehmen „in aller Stille“ bzw. die Begrenzung auf den engsten Familienkreis ist nur für die Beisetzung möglich. Im Falle der Trauerfeier widerspricht dies dem Charakter des Begräbnisses der christlichen Gemeinde, die Freude und Leid teilt.
Vorbereitungen auf das Gespräch mit dem Pastor
Zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Pastor sollten Angehörige das Familienstammbuch, bevor es der Bestatter zur Erledigung von Formalitäten an sich nimmt, nach Tauf-, Konfirmations- oder Trausprüchen durchsehen. Gern rankt Ihr Pastor in der Traueransprache biografische Züge des Verstorbenen um ein Bibelwort herum, das zu ihm in Bezug stand. Liedwünsche werden gerne aufgegriffen. Eine Kurzbiografie und ein Foto können hilfreich sein. Ihr Pastor freut sich, im Kreise möglichst vieler Angehöriger ein möglichst umfassendes Bild der Persönlichkeit des Verstorbenen zu gewinnen.
Gräber ohne Pflegeverpflichtung statt anonymer Beisetzung
Das Bewahren des Andenkens an einen Verstorbenen ist wichtig für den Trauerprozess. Dazu gehört auch das Wissen um den Ort seines Begräbnisses. Die Pflege eines Grabes kann sichtbares Zeichen für die Innigkeit einer Beziehung zum Verstorbenen sein. Eine anonyme Beisetzung verhindert diese Möglichkeit und wird später oft bedauert. Auf kirchlichen Friedhöfen ist sie ausgeschlossen.
Verständlich ist jedoch der Wunsch, Hinterbliebenen keine aufwändige Grabpflege aufzubürden. Hierfür bietet die Kirchengemeinde – auch für Sargbestattungen (!) – Gräber ohne Pflegeverpflichtung an. Sie bestehen lediglich aus Rasenfläche (oder Kies) und einer ebenerdig verlegten Grabplatte oder einem aufgerichteten Stein. Möglich sind sowohl Reihengrabstellen (nicht verlängerbar) als auch Wahlgrabstätten (verlängerbar) – beide mit 30 Jahren Ruhefrist zum Preis von je 1.260,-- €. Darin enthalten sind Rasenpflege und Einebnung nach Ende der Ruhefrist durch die Kirchengemeinde (vgl. Reihengrabstätte / Wahlgrabstätte mit Pflegepflicht 600,-- € / 720,-- €).
Auch eine geringfügige Bepflanzung im Pflanzstreifen ist möglich.
Kaum günstiger sind entsprechende Urnengräber ohne Pflegeverpflichtung: Reihengrabstelle 900,-- € / Wahlgrabstätte 1.200,-- €.
Sargbestattung oder Einäscherung
Weder Verwesung noch Verbrennung des Leichnams verbinden wir mit angenehmer Vorstellung. Erstere jedoch ist ein natürlicher Vorgang, der sich auch in Tier- und Pflanzenwelt findet und von selbst geschieht.
Hinzu kommt, wie wertschätzend die Bibel vom Leib des Menschen redet – auch nach dem Begräbnis. Eine Verbindung bleibt bestehen.
Die Entscheidung für eine Einäscherung wirkt sich auch auf die Gestaltung der Trauerfeier aus. Erfolgt sie nach der Trauerfeier, bedeutet dies eine Unterbrechung des Begräbnisses. Erfolgt sie vorher, wird die Unterbrechung zwar vermieden, der Anblick der Urne rückt den Verstorbenen jedoch in zusätzliche Ferne.
Trauerfeiern in der Kirche
Trauerfeiern für verstorbene Gemeindeglieder können auch in der Kirche stattfinden. Angehörige müssen den Wunsch umgehend Bestatter und Pfarramt mitteilen. Für die Nutzung der Kirche wird eine Spende in Höhe der sonst anfallenden Nutzungsgebühr der Kapelle erbeten.
Spendenbitten statt Kränzen und Blumen
Kränze und Blumen sind sichtbare Zeichen der Liebe und Wertschätzung Hinterbliebener und Nahestehender. Bedenkt man jedoch Kurzlebigkeit, Platzbegrenzung und aufzubringende Kosten, legen sich nachhaltigere Alternativen nahe, z.B. eine Spendenbitte „anstelle freundlich zugedachter Blumen und Kränze“ für einen gemeinnützigen Zweck – nach Möglichkeit im Sinne des Verstorbenen. Noch vor Veröffentlichung einer Sterbeanzeige muss darüber Einvernehmen hergestellt werden. Die Kirchengemeinde freut sich über Spenden zugunsten des St. Alexandri-Förderkreises, der Maßnahmen finanziert, für die keine Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen. Gern werden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.
Gerald Flade