Christliche Bestattungskultur

„Die Trauerfeier fand in aller Stille statt.“ oder „Wir haben in Stille Abschied genommen.“, so liest man bislang in Traueranzeigen. Grundsätzlich steht jedem frei, auf welche Weise er bestattet werden möchte. Er muss nur dafür sorgen, dass sein Wille formuliert und an einsichtigem Ort, besser bei Angehörigen / Nahestehenden, hinterlegt ist, wo er sich sicher sein kann, dass sein Wille befolgt wird.

Wer Mitglied der christlichen Gemeinde ist, hat Anspruch auf ein christliches Begräbnis, das Hinterbliebene einzuleiten haben, auch wenn sie selber keiner Kirche angehören.

Die kirchliche Trauerfeier ist ein öffentlicher Gottesdienst. In ihm nimmt die Gemeinde Abschied von einem ihrer Glieder. Jeder kann daran teilnehmen. Besonders benachbarte und nahestehende Gemeindeglieder vertreten dabei die christliche Gemeinde. Von daher kann nicht verlangt werden, die Teilnahme an dem Gottesdienst auf einen bestimmten Personenkreis zu beschränken, etwa den der engsten Angehörigen. Eine solche Trauerfeier müsste ohne Pastor geschehen, der Hirte der Gemeinde ist und nicht privater Dienstleister.

Doch auch aus anderem Grund empfiehlt sich das christliche Begräbnis als Gottesdienst der Gemeinde. Auch wenn viele trauernde Angehörige die Belastung scheuen, die die Begegnung mit Menschen in frischer Trauer bedeuten kann, im Nachhinein wird die Anteilnahme möglichst vieler Menschen, die dem Verstorbenen nahe standen, oft als wohltuend und tröstend empfunden. Das zu versäumen kann nicht aufgeholt werden. Die Trauerfeier ist die letzte Gelegenheit für alle, die dem Verstorbenen in irgendeiner Weise verbunden waren – auch jene, von denen die Angehörigen nicht wussten – von ihm Abschied zu nehmen. Nur so kann verhindert werden, dass sie erst im Nachhinein vom Tod eines geschätzten Menschen erfahren, ohne von ihm Abschied nehmen zu können, sowie die peinliche Situation, nach einem Menschen zu fragen, der gar nicht mehr am Leben ist.

Auch wenn in manchen Situationen – zum Beispiel nach Unfällen – die Bitte verständlich ist, von Beileidsbekundungen am Grab abzusehen, erschwert dies im Anschluss die erste Wiederbegegnung. Wie viel leichter wird es dagegen, wenn sie am Grab bereits einen stillen Händedruck zugelassen haben. Viele trauernde Angehörige haben auf diese Weise rückblickend erfahren, wie tröstlich diese Gesten waren und dass ihnen in diesem Moment mehr Kraft zugeflossen ist, als sie erwarteten. Haben Sie Mut und machen Sie Betroffenen Mut zu einer christlichen Trauerfeier mit allen Chancen, die sie enthält.

Pfarrbüro

Birgit Michel
Marktplatz 1
31832 Springe - Eldagsen
Tel.: 05044 319